DER SICHERHEITSDIENST

64 DSD 4 | 2023 EUROPA Ein Jahr im Zeichen von Fachkräftemangel und neuen EU-Regulierungen: Die CoESS zieht ihre Jahresbilanz Von Alexander Frank Mit den Europawahlen im Juni nächsten Jahres neigt sich die Legislaturperiode der Europäischen Kommission langsam dem Ende zu. Die Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war geprägt von einer Vielzahl von Gesetzesinitiativen, die sich in den kommenden Jahren auch auf die Sicherheitswirtschaft auswirken werden. Gleichzeitig erlebt unsere Branche weiterhin Zeiten des Wandels. Anlässlich ihrer jährlichen Mitgliederversammlung blickte die CoESS auf ihre wichtigsten Aktivitäten im vergangenen Jahr zurück und stellte die Weichen für 2024. Die gestiegene Bedeutung der EU-Gesetzgebung Im Gegensatz zu anderen Branchen ist die Sicherheitswirtschaft traditionell ein Sektor, der hauptsächlich, und aus guten Gründen, von der Regulierung auf nationaler Ebene abhängig ist. Und obwohl dies immer noch der Fall ist, hat die vergangene Amtszeit der Europäischen Kommission gezeigt, wie wichtig die EU-Gesetzgebung auch für die Sicherheitsbranche wird. Das CoESS-Sekretariat in Brüssel hat dabei nach Kräften sichergestellt, dass das, was in Brüssel beschlossen wird, die Qualität und Innovation in unserer Branche auch in Deutschland fördert oder zumindest Unternehmen vor Rechtsunsicherheit beschützt. Im vergangenen Jahr wurden auf EU-Ebene eine Reihe äußerst wichtiger Dossiers verabschiedet, die sich auf die gesamte Wirtschaft, und eben auch unsere Branche, auswirken werden. Die CoESS hat dabei dafür gesorgt, dass die Sicherheitswirtschaft während der komplexen Verhandlungsprozesse in Brüssel gehört wird und dass neue EU-Rechtsvorschriften so weit wie möglich die Realitäten in unserer Branche widerspiegeln: • Europäisches Datengesetz (EU Data Act): Die Umsetzung des EU Data Act in den EU-Mitgliedstaaten wird ein bedeutender Meilenstein im Bereich der Datenverarbeitung sein. Er baut praktisch jegliche Hindernisse zum Teilen von Daten zwischen Herstellern von vernetzten Produkten oder Datendienstleistern auf der einen sowie Nutzern und Behörden auf der anderen Seite ab. Die CoESS hat dabei, u. a. mithilfe des BDSW, aktiv daran gearbeitet, sicherzustellen, dass die besonderen Interessen der Sicherheitswirtschaft zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im Gesetzestext angemessen berücksichtigt werden. • EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie): Die CoESS hat an der Gestaltung dieser Richtlinie in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgewirkt und erreicht, dass sie das erste EU-Gesetz ist, das die Qualitätskontrolle von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz Kritischer Infrastruktur empfiehlt. Allerdings kommt es nun dabei darauf an, wie die CER-Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt wird – in Deutschland in Form des KRITIS-Dachgesetzes. • Europäische KI-Verordnung (EU AI Act): Der EU AI Act wird auch den Rechtsrahmen für die Integration von KI in Sicherheitsdienstleistungen festlegen – beispielsweise in der Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und Luft- sicherheit. Wenn ein Unternehmen sogenannte „Hochrisiko-KI“ u. a. in diesen Bereichen nutzen will, wird es in Zukunft mehrere Bestimmungen des EU AI Acts einhalten müssen. Die CoESS hat über die vergangenen Jahre aktiv an der Entwicklung dieses Rechtsrahmens mitgewirkt und sich bisher erfolgreich dafür eingesetzt, dass die zukünftige Verordnung für Sicherheitsunternehmen Rechtssicherheit gewährleistet. Die EU-Institutionen streben aktuell eine Einigung zum Gesetzestext bis spätestens Anfang kommenden Jahres an. • EU-Drohnenstrategie 2.0: Die CoESS engagiert sich bereits seit vielen Jahren für einen Rechtsrahmen, der die Nutzung von Drohnen in der Sicherheitswirtschaft fördert. Leider existieren in unserer Branche noch immer viele praktische und regulatorische Hindernisse, um Drohnen als Teil von Sicherheitsdienstleistungen effizient anzubieten. Daher waren wir auch sehr erfreut, dass die EU-Drohnenstrategie 2.0 alle Head of EU Affairs der CoESS – Confederation of European Security Services www.coess.eu Alexander Frank

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