DER SICHERHEITSDIENST

BERICHT AUS BERLIN 60 DSD 4 | 2023 SiGG-Entwurf noch besser machen Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp Im Berichtszeitraum August bis Oktober 2023 bestimmten weiterhin die Themen der Kriegsentwicklung in der Ukraine sowie der umfassende Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) die sicherheitspolitische nationale Diskussion und mediale Berichterstattung. Ab September 2023 überlagerte allerdings aufgrund stark steigender Zahlen illegaler Migranten und wieder zunehmender Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland das Thema Steuerung und Begrenzung von Migration bis hin zur bundesweiten Einführung von Grenzkontrollen die sicherheitspolitische Debatte. Nach einer repräsentativen Umfrage des INSA-Meinungsforschungsinstituts vom 22. September 2023 war für 51 Prozent der Deutschen das Thema Zuwanderung das fünftdrängendste Problem und war damit auch Hauptthema bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen. Seit 7. Oktober 2023 bestimmte der Krieg in Israel die mediale Berichterstattung und zeigte Auswirkungen auch auf die Sicherheitslage in Deutschland. Der BDSW gab zum 15. September 2023 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG) gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) ab.1 1 www.bdsw.de/images/pdf/BDSW-Stellungnahme_15092023_neu.pdf Abwägung zwischen rechtlich Wünschenswertem und tatsächlich Möglichem Bei der Erarbeitung der BDSW-Stellungnahme lag der Fokus immer darauf, den Gesetzentwurf auf seine Praxistauglichkeit und wirtschaftlichen Folgen für unsere zukünftige Geschäftstätigkeit zu überprüfen. Es hilft der Sicherheitswirtschaft wenig, wenn zu hohe Anforderungen an Personal in bestimmten Einsatzbereichen gestellt werden und am Arbeitsmarkt hierzu kein Personal gefunden werden kann. Insofern haben wir konkrete Änderungsvorschläge aus der praktischen Erfahrung der Sicherheitsunternehmen eingebracht. Die Leitschnur bei der Erstellung unserer Stellungnahme war immer: Es geht auf der einen Seite um eine Erhöhung der Leistungs- und Sicherheitsstandards, auf der anderen Seite dürfen die Gewerbebetriebe in ihrer unternehmerischen Tätigkeit jedoch nur so weit eingeschränkt werden, wie dies zwingend geboten ist. Demnach haben wir uns in unserer Stellungnahme intensiv und ausführlich mit der Vermeidung unnötiger Verfahrensschritte, einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, einer angemessenen Berücksichtigung rechtlicher und tatsächlicher Rahmenbedingungen sowie realitätsnaher Übergangsvorschriften und Bestandsschutzregelungen befasst. Aus diesem Grundverständnis heraus sollte nach Auffassung des BDSW der SiGG-Entwurf insbesondere in folgenden Punkten angepasst werden. Erweiterung des Anwendungsbereiches des SiGG Der BDSW begrüßt außerordentlich den Namen des Gesetzes, der unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass die Tätigkeiten der Sicherheitswirtschaft seit Jahren weit über die klassischen „Wach- und Schließdienste“ hinausgehen. Neben den herkömmlichen Aufgaben im Werk- und Objektschutz sichern Sicherheitsunternehmen Flughäfen, Anlagen der Kritischen Infrastruktur und militärische Einrichtungen, sie gewährleisten die Aufrechterhaltung und die Sicherheit des Bargeldverkehrs in Deutschland und tragen zum sicheren Ablauf von Großveranstaltungen bei. Während im Referentenentwurf einige der „alten“ Begrifflichkeiten modernisiert wurden, ist der Ausdruck „Bewachung“ bzw. „Bewachungstätigkeit“ aber an einigen Stellen erhalten geblieben. Der BDSW hätte sich lieber die Umsetzung eines moderneren Begriffs gewünscht als den Rückgriff auf den Bewachungsbegriff, der aus den Anfängen des deutschen Gewerberechts stammt. Der BDSW findet diesen in der Abwägung des Für und Wider im Ergebnis aber nachvollziehbar. Zwar scheint diese althergebrachte Geschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Berlin RA Dr. Berthold Stoppelkamp

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