DER SICHERHEITSDIENST

WIRTSCHAFT UND POLITIK DSD 4 | 2023 der Polizei und Ordnungsbehörden als deeskalierendes Mittel eingesetzt werden, wächst auch die Nachfrage bei gewerblichen Sicherheitsdienstleistern. Um die notwendigen Schritte zur Einführung von Bodycams im Unternehmen zu verdeutlichen, stellte Fabian Klein, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Sicherungsdienstleistungen, einen Ablaufplan mit drei Phasen vor. Ein zentrales Thema vor dem Einsatz einer Bodycam im Unternehmen ist die Frage nach der rechtlichen Interessenabwägung. Er stellte heraus, dass die Vorteile für die Sicherheit der Beschäftigten im betrieblichen Einsatz gegenüber der Einschränkung den Grundrechten und Grundfreiheiten der Bürger überwiegen müssen, damit ein Einsatz einer Bodycam überhaupt juristisch gesehen möglich sein kann. Bei den erforderlichen Maßnahmen berichtete er über die technischen Anforderungen an die Hardware, die notwendigen organisatorischen Schritte sowie die Auswahl von geeignetem Personal. Während des Einsatzes muss zum Beispiel das Personal wissen, wann eine Aufzeichnung gestartet werden darf und wann diese beendet werden muss. Für die Phase nach den Einsätzen mit Bodycams ist es wichtig, dass das Unternehmen regelmäßig prüft, ob die Bodycam für die Vermeidung von Übergriffen auf das Sicherheitspersonal das geeignete Mittel war. Ein kompletter Ablaufplan für den Einsatz von Bodycams ist in Kürze auf der VBG-Webseite für die Branche Sicherungsdienstleistungen zu finden. Es folgte der zum vorangegangenen Vortrag passende Beitrag von Prof. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der die datenschutzrechtlichen Bedingungen und Grenzen des multifunktionalen Einsatzes von Bodycams beleuchtete. Eine große Hürde für den Einsatz einer Bodycam sind die Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier gilt es abzuwägen, ob u. a. das Recht auf Selbstbestimmung der Personen, die aufgezeichnet werden, durch den Einsatz einer Bodycam verletzt werden darf. So ist stets eine Abwägung der Interessen des Verantwortlichen und der Rechte der Betroffenen bezogen auf die Einsatzsituation erforderlich. Da neben der Schulung des Personals auch die Anschaffung und Wartung der Geräte, sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes wie Datensicherung und Dokumentation erhebliche Anstrengungen erfordern, stellt sich für jeden Betrieb die Frage, ob der Aufwand dem zu erwartenden Nutzen gerecht wird. Prof. Kugelmann stellte vor diesem Hintergrund abschließend fest, dass eine Bodycam kein„Allheilmittel“ ist. Im Anschluss stellte Udo Kluttig, Geschäftsführender Gesellschafter der Fa. Logo GmbH, in seinem Vortrag psychologische Hinweise zur erfolgreichen Implementierung von Bodycams dar. Im ersten Teil seines Vortrages gab er neun Empfehlungen zur erfolgreichen Planung von Bodycam-Projekten. Hierbei stand die frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten im Fokus, da dies die Akzeptanz des Einsatzes von Bodycams stark positiv beeinflussen kann. Außerdem haben seine Beobachtungen gezeigt, dass das Tragen einer Bodycam freiwillig erfolgen sollte und die Person, die die Bodycam trägt, selbst darüber entscheiden können sollte, wann die Kamera an- und ausgeschaltet wird. In der letzten Runde der Veranstaltung ging es um das Thema Drohnen. Cornelius Toussaint, Geschäftsführer der Fa. CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH, berichtete über aktuelle Entwicklungen beim gewerblichen Drohneneinsatz. Er zeigte die Möglichkeiten auf, die der Einsatz von Drohnen zur Unterstützung von Sicherungsdienstleistungen eröffnet, beispielsweise um kritische Bereiche bei Brand- oder Einbruchsmeldealarm schnell zu erreichen. Parallel wies er aber auch auf die Probleme hin, die sich bei einem Schutz von Objekten oder Personen vor Drohnen ergeben. Gerade die Detektion ist hier eine Herausforderung, da aufgrund der Geschwindigkeit der Drohnen für eine Intervention meist nicht mehr genug Zeit bleibt. Auch die unterschiedlichen Arten der Steuerung von gelenkt bis autonom stellen für eine erfolgreiche Abwehr eine Herausforderung dar, wie aktuelle Einsätze von Drohnen in Krisengebieten zeigen. Für den erkrankten Nico Lehner wurde kurzfristig Josua Benner, Geschäftsführer der Fa. Arrowtec GmbH, per Webkonferenz zugeschaltet. Dieser berichtete über die erfolgreichen Einsätze von automatisierten Drohneneinsätzen. Hierbei wird beim Kunden eine wetterfeste Ladestation aufgestellt, von der aus die Drohne dann selbstständig den Kontrollflug durchführt. Detektiert die Wärmebildkamera der Drohne eine Person, so wird die Leitstelle informiert und kann sich Livebilder ansehen, um weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Drohne mit einem Gewicht von weniger als 900 Gramm kann bis zu 30 Minuten fliegen, bevor sie wieder selbstständig zur Aufladestation zurückkehrt. Durch diese und ähnliche Entwicklungen kann zukünftig in der Branche qualifiziertes Personal eingespart werden kann, welches an andere Stelle dringend benötigt wird. Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden planen wir eine Fortsetzung im Jahr 2025. Dr. Andreas Weber Ralf Servas Hendrik Grosse-Lefert Moderierte Fragerunde zum Thema Bodycams: (vl.) Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Fabian Klein, Moderation Katrin Degenhardt und Udo Kluttig

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