DER SICHERHEITSDIENST

3 DSD 4 | 2023 CO-EDITORIAL Von der Versicherungs- zur Sicherheitswirtschaft Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) Dr. Peter Schwark Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, von der Versicherungswirtschaft zur Sicherheitswirtschaft, dies beschreibt in wenigen Worten meinen Wechsel vom stellvertretenden Hauptgeschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW). Die Sektoren haben Unterschiede und Gemeinsamkeiten. So geht es beiden Sektoren um die Produktion von Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft, es geht um die Reduktion und Kontrolle von Risiken. Während es beim Branchenverband der Versicherer jedoch darum geht, wie die Versicherer ihren Kunden Produkte zur Verbesserung ihrer finanziellen Sicherheit bieten können, geht es bei den Mitgliedern des BDSW und der BDGW in erster Linie um physische Sicherheit, die durch die Mitarbeiter und hochwertige Dienstleistungen der Mitglieder gewährleistet wird. Die Trennlinie ist sicher etwas künstlich, geht es in beiden Bereichen doch auch um die Prävention. Sehr greifbar ist dies etwa beim praktischen Einbruchschutz. Es geht auch um Risikomanagement. Gemeinsam ist beiden Sektoren auch die Frage, wie mit modernen Technologien und KI die Leistung für ihre Kunden noch intelligenter und besser erbracht werden kann, auch um mit dem Megathema Demografie umgehen zu können. Das Thema Personalmangel steht angesichts des sich nähernden Ruhestands der BabyboomerJahrgänge erst am Anfang und wird ein steter Begleiter sein über die nächsten Dekaden. Personalgewinnung und Personalbindung sind zentrale Themen, die auch die Tarifpolitik der Verbände mit prägen wird. Topthema Sicherheitsgewerbegesetz Das wichtigste bundespolitische Thema des BDSW in der aktuellen Legislaturperiode wird das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) sein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat nach sehr langen Vorarbeiten, die bereits in die letzte Legislaturperiode zurückreichen, endlich Klarheit für unsere Branche geschafft, wie die zukünftigen Rechtsgrundlagen für unsere wirtschaftliche Betätigung aussehen sollen. Der Referentenentwurf zeigt Licht und Schatten. Der BDSW hat eine erste Stellungnahme abgegeben. Es ist auf der einen Seite gut, dass es hier nun vorwärtsgeht. Es besteht auf der anderen Seite aber auch noch – vorsichtig formuliert – einiges an Optimierungsbedarf. Im Rahmen unserer rechtspolitischen Verbandsarbeit werden wir uns gegenüber der Bundesregierung und gegenüber dem Bundestag mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ein gegenüber dem ersten Referentenentwurf praxistauglicheres SiGG in dieser Legislatur verabschiedet wird. Das SiGG wird das Stammgesetz für das Sicherheitsgewerbe in Deutschland bilden. Insofern ist es zu begrüßen, dass es zukünftig nicht mehr als Bewachungsgewerbe tituliert wird. Dieser antiquierte Begriff entspricht bereits seit Jahrzehnten nicht mehr unserem Leistungsspektrum. Allerdings verwundert es dann, dass der Gesetzgeber zukünftig zwar auch von Sicherheitsmitarbeitern spricht, aber sich bei der Regulierung der Einsatzbereiche der Mitarbeiter – wie bisher – allein auf reine Bewachungstätigkeiten beschränkt. Wir erbringen aber als Sicherheitsgewerbe in Kombination von Mitarbeitern und Technik vielfältige integrierte Sicherheitsdienstleistungen. Grundsätzlich positiv ist, dass man entsprechend der von uns seit Jahren erhobenen Forderung nun erstmals im SiGG auch ein Regularium für die sog. Inhouse-Security schafft. Differenzierte Qualifizierungsvorgaben nötig Allerdings wurden eine Reihe von wichtigen Forderungen des BDSW bisher noch nicht aufgegriffen. Hierzu zählen u. a. die Vorstellungen des BDSW für nach Einsatzgebieten differenzierte gesetzliche Qualifizierungsvorgaben für Mitarbeiter. Der Gesetzgeber differenziert für nunmehr insgesamt drei Bewachungseinsatzkategorien bezüglich der Qualifizierung – wie bisher – allein zwischen Sachkunde und einer Schulung (vormals Unterrichtung). Beides soll weiterhin federführend durch die IHK-Kammerorganisation durchgeführt werden, was die bekannten „Warteschleifen“ nicht verkürzen dürfte. Leider wurde vom BMI auch der Einstieg in eine Harmonisierung von „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ nicht gewagt. Sehr kritisch sehen wir die Nichtbehandlung des Schutzes von KRITIS im SiGG. Nach BDSW-­

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