DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSTECHNIK 9 DSD 3 | 2023 im überragenden öffentlichen Interesse. Die Stromnetzbetreiber sind zur regelmäßigen Inspektion und Wartung gesetzlich verpflichtet, um ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu gewährleisten. Drohnen sind bei der Inspektion von 18.000 Kilometern überregionaler Freileitung, 38.000 Strommasten und fast 30.000 WEA eine wertvolle Hilfe. Sie fliegen automatisiert Stromfreileitungen ab und erkennen dabei Fehlerstellen und Fremdkörper, die sich in den Stromleitungen verfangen haben. Drohnen können an Strommasten und WEA sehr dicht heranfliegen (mit speziellem Training des Fernpiloten) und detailgenaue Inspektionen durchführen, die sogar für die Früherkennung von Schäden geeignet sind. Gefahren und Gegenmaßnahmen Bedauerlicherweise sind immer wieder Meldungen wie „Schock in über 1.000 Metern Höhe: Drohne behindert Piloten beim Landeanflug“ oder „Drohne auf Irrwegen: Berliner Fernsehturm wird gesperrt“ zu lesen. Die Medienberichterstattung darf nicht den Anschein erwecken, die Masse der Drohnenpiloten verhalte sich gefährlich oder rechtswidrig. Es sind nur wenige, die das tun und damit den guten Ruf von unbemannten Luftfahrzeugen opfern. In beiden oben genannten Fällen handelt es sich um Straftaten, die repressiv verfolgt werden müssen. Um derartigem Missbrauch präventiv zu begegnen, sind verschiedene Maßnahmen ergriffen worden: Generalprävention Die gravierenden Missbrauchsfolgen für Personen und Sachen am Boden oder bei Kollision mit anderen Luftfahrzeugen müssen aufgezeigt werden, um bei potenziellen Tätern die Einsicht zu erzeugen, sich regelgerecht zu verhalten (erzieherischer Effekt). Kompetenznachweise Fernpiloten müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zum UAS-Flugbetrieb nachweisen („Drohnenführerschein“). Darüber soll auch das Verantwortungsbewusstsein für die Luftfahrt gestärkt und Missbrauch vorgebeugt werden. Registrierung Registriert werden alle UAS-Betreiber, die UAS mit einer Abflugmasse von mehr als 250 Gramm fliegen wollen. Die eindeutige Registriernummer ist an jeder Drohne anzubringen. Für havarierte oder sichergestellte Drohnen können darüber Rückschlüsse auf den verantwortlichen Betreiber bzw. Eigentümer gezogen werden. Fernidentifizierung Ein„Feature“, das die Drohnendetektion erleichtert, stellt die ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschriebene direkte Fernidentifizierung dar. Während des gesamten Fluges werden Daten des UAS (u. a. die Position im Luftraum, die Betreibernummer und die geografische Position des Fernpiloten) so abgestrahlt, dass sie von Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können. Das nimmt dem Piloten die Anonymität und schafft Ansatzpunkte, um ihn ggf.„auf frischer Tat“ anzutreffen. Flugbeschränkungen und -verbote Es gibt Bereiche, dort haben Drohnen ohne Genehmigung einfach nichts zu suchen. Das europäische Luftrecht räumt den EU-Mitgliedstaaten ein, den Betrieb von UAS über bestimmten Gebieten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt einzuschränken oder zu untersagen. Die sog. „geografischen UAS-Gebiete“ haben auch eine Schutzwirkung gegen missbräuchliche Verwendung von Drohnen. In Deutschland gibt es derzeit Beschränkungen für UAS über und in der Nähe von: Wohngrundstücken, Bundesverkehrswegen, Naturschutzgebieten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung, Justizvollzugsanstalten, militärischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Unglücksorten und Katastrophengebieten, Regierungs- und Sicherheitsbehörden, diplomatischen Vertretungen und natürlich in der Nähe von Flugplätzen (Abstand 1 bis 1,5 Kilometer). Geflogen werden darf dort nur mit Genehmigung des Anlagenbetreibers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Fazit Der wirtschaftliche und umweltfreundliche Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen sollte weiter gefördert werden, insbesondere zur Inspektion Kritischer Infrastrukturen. Missbrauch muss mit den genannten Instrumentarien unterbunden werden. Dabei ist die Detektion/Feststellung von gefährlichen Drohnen jedermann erlaubt, während die Abwehr, bis auf Notwehr- und Notstandsituationen, den Behörden vorbehalten bleibt. Geografische Gebiete an Industrieanlagen/-gebieten im Raum Ludwigshafen, in denen Drohnen nur mit Genehmigung des Anlagenbetreibers fliegen dürfen

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