DER SICHERHEITSDIENST

81 DSD 3 | 2023 EUROPA führen würde. Dieser muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden. Die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) Ein weiteres Dossier, das derzeit in Brüssel verhandelt wird, ist der sogenannte EU AI Act. Diesen sollten insbesondere Unternehmen im Auge behalten, die planen, KIunterstützte Lösungen in ihre Dienstleistungen zu integrieren – z. B. bei der Zugangskontrolle und der Videoüberwachung, aber auch bei internen Prozessen. Der Vorschlag für eine EU-KI-Verordnung wurde von der Kommission im April 2021 vorgelegt und seitdem sowohl von den EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat als auch im Parlament diskutiert. Es ist der weltweit weitreichendste Versuch, die Entwicklung und den Einsatz von KI gesetzlich zu regeln. Der Kommissionsvorschlag verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Er verbietet den Einsatz bestimmter KI-Systeme und Anwendungsfälle. Am wichtigsten ist die Kategorie der sogenannten „hochriskanten“ KI-Systeme und Anwendungsfälle, die in den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung fallen. Im Sicherheitsbereich wären dies wohl zum Beispiel KI-Systeme in der Luftsicherheit und Fernüberwachung, KI-unterstützte Drohnen, sowie die Nutzung von KI in Bereichen des Personalmanagements. Wenn ein Unternehmen solche Systeme entwickeln, vertreiben oder nutzen will, wird es in Zukunft mehrere Bestimmungen des EU AI Acts einhalten müssen – insbesondere Verpflichtungen in Bezug auf Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Robustheit und Cybersicherheit. Sowohl der Europäische Rat als auch das Parlament haben bereits wichtige Verbesserungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen, die viele Forderungen der CoESS erfüllen, und somit die Rechtssicherheit des Texts deutlich erhöhen – z. B. welche Systeme in den Anwendungsbereich fallen. Darüber hinaus begrüßt die CoESS, dass beide Institutionen in ihren Änderungsanträgen klarstellen, dass die menschliche Aufsicht über „hochriskante“ KI-Systeme nur Mitarbeitern übertragen werden soll, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Der endgültige Rechtstext wird nun aktuell in den sogenannten „Trilogen“ zwischen den EU-Institutionen verhandelt. Wie auch immer der konkrete Rechtstext am Ende aussehen mag, die Unternehmen müssen wissen, was sie in den nächsten Jahren zu beachten haben. Kohärenz mit bestehendem Recht und damit einhergehend ein angemessener Verwaltungsaufwand für Unternehmen sind enorm wichtig, um die Nutzung von KI zu fördern. Wir als CoESS, aber auch die gesamte Sicherheitsgemeinschaft, spielen daher eine wichtige Rolle, um bereits heute das Bewusstsein für die Bedeutung der KI-Verordnung und seine möglichen künftigen Auswirkungen auf Unternehmen zu schärfen, die planen, diese Technologie in ihre internen Abläufe und Sicherheitsdienstleistungen zu integrieren. Wechselwirkung zwischen nationaler und europäischer Ebene Die Liste der Dossiers, die in Brüssel verhandelt werden und Auswirkungen auf die Sicherheitsbranche haben, ließe sich mit der EU-Drohnenstrategie 2.0 und der kürzlich verabschiedeten CER-Richtlinie, die derzeit in Deutschland umgesetzt wird, fortsetzen. Aber bereits die Dossiers EU Data Act und AI Act zeigen, wie wichtig es für unsere Branche ist, den Gesetzgebungsprozess in Brüssel zu verfolgen – sowohl um Risiken für unsere Branche anzugehen, als auch um zukünftige Innovationen voranzutreiben. Innerhalb der CoESS übernimmt der Ausschuss für Fernüberwachung mit Experten aus ganz Europa die führende Rolle bei der ständigen Bewertung neuer Gesetzesvorschläge und Initiativen, die sich auf die künftige Integration von Technologien in Sicherheitsdienstleistungen auswirken. Ebenso ist die kontinuierliche Arbeit mit unseren Mitgliedsverbänden auf nationaler Ebene entscheidend. Die Zusammenarbeit mit dem BDSW ist dabei vorbildlich, sowohl auf Vorstands- als auch Ausschussebene der CoESS. Die CoESS ist dabei auf den BDSW und seine deutschen Mitgliedsunternehmen angewiesen, um das notwendige technische Fachwissen bereitzustellen, während die CoESS eine Schlüsselrolle bei der Vertretung der Interessen der Branche in Brüssel und bei der Rückmeldung an die Basis spielt. Die derzeit laufende Zusammenarbeit im Rahmen des BDSW Fachausschusses Drohnen ist dafür ein exzellentes Beispiel. Bild: Christian Lue / unsplash.com

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