DER SICHERHEITSDIENST

80 DSD 3 | 2023 EUROPA Wie sich die EU-Gesetzgebung zunehmend auf die Sicherheitswirtschaft auswirkt Von Alexander Frank Mit der Digitalisierung erlebt die Sicherheitswirtschaft eine Zeit des Wandels. Unternehmen integrieren zunehmend neue Technologien in ihre Dienstleistungen und verarbeiten dabei auch immer mehr Daten. Aber Achtung: Der Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie Fragen des Datenaustauschs werden maßgeblich auf EU-Ebene reguliert. Für Unternehmen, die bei der Nutzung neuer Technologien für ihre Dienstleistungen ganz vorne mit dabei sein wollen, wird es daher immer wichtiger zu wissen, was in Brüssel passiert. Mit diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf zwei der derzeit wichtigsten Dossiers: den EU Data Act und EU AI Act. Der Einsatz neuer Technologien bei Sicherheitsdienstleistungen passt gut in das Konzept des „Neuen Sicherheitsunternehmens“, das erstmals 2015 in einem entsprechenden Weißbuch von der CoESS und dem BDSW skizziert wurde. Neue Technologien wie KI und Drohnen können enorme Möglichkeiten zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa bieten, und zwar in Konvergenz mit und unter Kontrolle von Sicherheitsmitarbeitern. Laut einer Umfrage, die im Rahmen des von der EU finanzierten INTEL-Projekts unter europäischen Sicherheitsunternehmen durchgeführt wurde, nimmt das „Neue Sicherheitsunternehmen“ Gestalt an: Die Marktnachfrage nach neuen Sicherheitslösungen steigt langfristig – insbesondere in den Bereichen integrierte Videoüberwachung, Cybersicherheit, Datenanalyse und Drohnen. Es ist wichtig zu beachten, dass viele dieser Technologien, wie KI und Drohnen, aber auch die Folgen ihres Einsatzes, z. B. beim Datenschutz und -austausch, zunehmend in Brüssel reguliert werden. Die Sicherheitsbranche muss daher ein Auge darauf haben, was auf EU-Ebene geschieht. Die CoESS als europäischer Vertreter der Sicherheitswirtschaft hat in dieser Hinsicht natürlich eine besondere Verantwortung, um sicherzustellen, dass die Gesetze von heute an die Sicherheitsdienstleistungen von morgen angepasst werden und den Unternehmen Rechtssicherheit bieten. Das europäische Datengesetz (EU Data Act) Ein in diesem Zusammenhang beispielhaftes Dossier, das die CoESS in den letzten zwei Jahren beschäftigt hat, ist der EU Data Act. Der von der Europäischen Kommission Anfang 2022 veröffentlichte Verordnungsvorschlag sollte Unternehmen dazu verpflichten, die Daten, die sie über ihre Dienstleistungen und Produkte sammeln, in Echtzeit auf elektronische Anfrage online und kontinuierlich mit ihren Kunden, und auf Anfrage mit Dritten, zu teilen. Aber ein Gesetzesvorschlag, der für einen Großteil von Branchen sinnvoll ist, hätte für die Sicherheitswirtschaft besorgniserregende Folgen gehabt. In unserer Branche umgesetzt, wären Unternehmen verpflichtet gewesen, hochsensible Daten wie Alarmsignale, Videoüberwachungsmaterial oder operative Daten im Werttransport online in Echtzeit und ohne Beschränkungen mit ihren Kunden, und auf Anfrage mit Dritten, zu teilen. Die Aufhebung jeglicher Beschränkungen für die Weitergabe solch sensibler Daten, wie sie im ursprünglichen Vorschlag des EU Data Acts vorgesehen war, hätte zu erheblichen Sicherheitsrisiken für die Personen, Lieferketten, Organisationen und Infrastrukturen geführt, die unsere Unternehmen eigentlich schützen sollen. Die CoESS sprach daher mit Parlamentariern und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, um dafür zu werben, dass der Rechtstext an die Realitäten in unserer Branche und an die Tätigkeiten von Sicherheitsunternehmen angepasst wird – mit Erfolg. Im Sommer 2023 einigten sich die EU-Institutionen auf einen Rechtstext, der Daten und Aktivitäten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit vom Anwendungsbereich ausnimmt und zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vorsieht, die Unternehmen einrichten können, wenn das Teilen von Daten zu Sicherheitsrisiken Head of EU Affairs der CoESS – Confederation of European Security Services www.coess.eu Alexander Frank

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