DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSTECHNIK 8 DSD 3 | 2023 Drohnen im Bereich Kritischer Infrastruktur – Inspektion und Gefahrenabwehr Von Achim Friedl Unbemannte Luftfahrzeuge/Drohnen bringen Nutzen für die Bevölkerung. Ebenso besteht ein Gefährdungspotenzial, das von diesen wendigen und in niedriger Höhe operierenden Fluggeräten ausgeht. Unbemannte Luftfahrzeuge Unbemannte Luftfahrzeuge – im professionellen Bereich als Unmanned Aircraft Systems (UAS) und umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – erfreuen sich im Sport- und Freizeitbereich großer Beliebtheit und haben aufgrund ihrer vielfältigen gewerblichen Einsatzmöglichkeiten große Bedeutung und Nutzen für unsere Gesellschaft. Sie werden als „Aerial Operations“ täglich in immer mehr Wirtschaftszweigen eingesetzt, wie Landwirtschaft, Bauwesen, Vermessung, Überwachung, Filmproduktion, Gesundheitsversorgung, medizinische Notfalldienste, Energie, Umwelt, öffentliche Sicherheit sowie innere und äußere Gefahrenabwehr. UAS sind technisch ausgereift und leistungsfähig. Aufgrund mikroelektronischer Unterstützung sind sie leicht zu fliegen, was jedermann ermöglicht, UAS zu steuern und somit am Luftverkehr teilzunehmen. Nutzen und Missbrauch UAS/Drohnen haben die sprichwörtlichen zwei Seiten einer Medaille. Die gute: Hoher Nutzen bei Dienstleistungen für die Bevölkerung, insbesondere auch bei der Überwachung von Industrieanlagen und der Inspektion Kritischer Infrastrukturen. Die schlechte: Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, d. h. missbräuchliche Verwendung, die erhebliche Gefahren hervorrufen und große Schäden verursachen kann. Flugbetrieb Der Betrieb von UAS ist in Deutschland umfassend geregelt und in Bereichen beschränkt, in denen Drohnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen. In der „offenen“ Kategorie ist der Betrieb innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten, unter 120 Metern über Grund und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen zulässig. Können die genannten Eckpunkte nicht eingehalten werden, z. B. beim automatisierten Betrieb außerhalb der Sichtweite, dann findet der Betrieb in der„speziellen“ Kategorie statt. Es wird eine behördliche Betriebsgenehmigung gebraucht, die nur erteilt wird, wenn in einem UAS-Betreiberkonzept die sichere Flugdurchführung nachgewiesen wurde. Industrieanlagen Die Betreiber von Industrieanlagen müssen für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen und Einrichtungen sorgen. Für den Objektschutz, die schnelle Reaktion auf Störungen, die Beseitigung von Schäden sowie den Brandschutz und die Brandbekämpfung bedienen sie sich eines Werkschutzes bzw. einer Werkfeuerwehr. Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen, Brand- und Störmeldeanlagen sind heutzutage Standard. Zusätzlich können UAS eingesetzt werden, um das Industriegelände und technische Anlagen regelmäßig zu überwachen. Im Alarmfall können UAS schnell vor Ort sein und aussagekräftige Lagebilder (Luftaufnahmen, Gefahrstoffdetektion) liefern. Dazu werden an der Sicherheitszentrale oder strategisch günstigen Positionen auf dem Werksgelände Drohnenhangars errichtet, in denen UAS für den Einsatz bereitgestellt werden. Auf Knopfdruck kann das UAS in „Marsch“ gesetzt werden. Die Daten des Zielortes werden automatisch aus einer Alarmanlage übernommen. Schon bevor Personal vor Ort sein kann, bekommt der Einsatzleiter die ersten Lageinformationen von dem UAS. Vorteilhaft ist auch, dass sich Personen zunächst nicht in den Gefahrenbereich begeben müssen. Inspektion von Freileitungen und Windenergieanlagen (WEA) Die Anlagen der elektrischen Energieerzeugung und -verteilung liegen als Kritische Infrastruktur Präsident des europäischen Dachverbandes JEDA – Joint European Drone Associations Er befasst sich seit Mitte der 90er-Jahre mit unbemannten Luftfahrzeugen. Nach dem Studium war er in Führungsfunktionen und als Hubschrauberberufspilot im Flugdienst der Bundespolizei tätig. Danach wechselte er in das Bundesministerium des Innern und war für die technische Ausstattung der deutschen Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder verantwortlich. Seit dem Eintritt in die Pension im Jahr 2016 betätigt er sich in Fachverbänden der Luftfahrt. Achim Friedl Bild: mit freundlicher Genehmigung der Vereinigung Cockpit

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