DER SICHERHEITSDIENST

76 DSD 3 | 2023 BERICHT AUS BERLIN Eine Nationale Sicherheitsstrategie ohne Sicherheitsgewerbe? Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp Im Berichtszeitraum Mai 2023 bis Juli 2023 bestimmten die Themen der Angriffskrieg auf die Ukraine, der Start der sog. Gegenoffensive der Ukraine, der sog. Aufstand in Russland, die Vorstellung der Nationalen Sicherheitsstrategie durch die Bundesregierung sowie der umfassende Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) durch ein KRITIS-Dachgesetz die sicherheitspolitische nationale Diskussion und mediale Berichterstattung. Am 13. Juli 2023 hat das Kabinett erstmals eine China-Strategie für die Bundesregierung beschlossen. Diese verfolgt das Ziel, Deutschland nicht von China wirtschaftlich abzukoppeln, aber in Handelsbeziehungen zukünftig kritische Abhängigkeiten zu vermeiden. Diese sog. De-Risking-Strategie ist als zielführender Ansatz zum zukünftigen Umgang mit China zu charakterisieren. Zum KRITIS-Dachgesetz hat das BMI bereits Mitte Juli 2023 mit einem ersten Referentenentwurf die Ressortabstimmung eingeleitet. Dies erfolgte nach langem Warten nun endlich auch für das für die Sicherheitswirtschaft wichtige Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG). Ende Juli wurde für beide Referentenentwürfe die Verbändebeteiligung eingeleitet. Ausgelöst durch Gewalttaten in Berliner Freibädern kam es im Juli zu einer bundesweiten heftigen Diskussion über die angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in Freibädern. Dabei bestand am Ende der Diskussion bei Politik, Polizei, Bäderbetreibern und Schwimmmeistern Konsens, dass primär durch einen verstärkten Einsatz privater Sicherheitsdienste sich das Sicherheitsniveau in den Freibädern signifikant verbessern lässt. Nationale Sicherheitsstrategie erblickt das Licht der Welt Das Bundeskabinett hat erstmals in der Geschichte Deutschlands am 14. Juni 2023 eine Nationale Sicherheitsstrategie (NAS) beschlossen und durch den Bundeskanzler und vier weitere Minister und Ministerinnen (AA, BMVg, BMI und BMF) der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei ist nicht nur den sog. Sicherheitspolitikern klar, dass es kaum ein Politikfeld gibt, das so weit und umfassend gesehen werden kann wie die Sicherheitspolitik. Die Regierungsparteien hatten die Ausarbeitung der NAS bereits in ihrem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode festgelegt. Die NAS orientiert sich dabei am Leitbild eines integrierten Sicherheitsbegriffes. Sie umfasst daher Bereiche der inneren und äußeren Sicherheit unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit Deutschlands umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird. „Wehrhaft“, „Resilient“, „Nachhaltig“ lauten die drei Themenblöcke der NAS. Die komplette NAS ist abrufbar unter: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ nationale-sicherheitsstrategie-2195890 Mehr Licht als Schatten Auch wenn es einige kritische Anmerkungen zur NAS aus dem politischen Raum bzw. seitens von Branchenverbänden gibt, so überwiegen doch – im politischen Raum – bezüglich der in der NAS aufgelisteten Sicherheitsrisiken und sicherheitspolitischen Handlungsfeldern weitgehend Zustimmung. Dabei versteht es sich von selbst, dass ein solches Papier bei drei die Bundesregierung stützenden Parteien und mehreren beteiligten Ministerien immer nur ein Kompromisspapier auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner sein kann. Insofern fehlt es insgesamt an einer eindeutigen Priorisierung von Handlungsfeldern, konkreten Maßnahmen und Zielen. Kritisiert wird beispielsweise, dass man sich nicht auf einen sog. nationalen Sicherheitsrat, der ressortübergreifend für eine gemeinsame strategische außen-, sicherheits- und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Berlin RA Dr. Berthold Stoppelkamp

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