DER SICHERHEITSDIENST

56 DSD 3 | 2023 LUFTSICHERHEIT Wer organisiert die Passagier- und Handgepäckkontrolle? Vor jedem Abflug gilt für Fluggäste und ihr Handgepäck: Luftsicherheitskontrolle passieren. Dabei werden die Passagiere und das Gepäck auf Sprengstoff und andere gefährliche Gegenstände hin überprüft. Das ist wichtig für die Sicherheit aller am Flughafen und im Flugzeug. Wie ist die Passagier- und Handgepäckkontrolle in Deutschland eigentlich geregelt? Wer ist an welchem Flughafen zuständig? Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Priorität. Die Passagier- und Handgepäckkontrolle dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und obliegt daher dem Staat. Unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens und internationaler Standards und Empfehlungen, sind in Deutschland die Befugnisse und Maßnahmen, die zur Durchführung der Passagier- und Handgepäckkontrolle sowie der Kontrolle aufgegebener Gepäckstücke notwendig sind, im Wesentlichen in § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) geregelt. Deshalb wird auch häufig von „§ 5-Kontrollen“ gesprochen. Bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme, die bundeseinheitlich durchgeführt werden muss. Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium (BMI) zuständig. Das BMI hat für viele Flughafenstandorte die Verantwortung für die Durchführung der Luftsicherheitskontrollen der Bundespolizei übertragen, die diese mithilfe von privaten Sicherheitsdienstleistern durchführt. Am Standort Frankfurt hat das BMI die Durchführungsverantwortung zum 1. Januar 2023 dem Flughafenbetreiber Fraport übertragen. Und in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen selbst mit ihrer Landesluftsicherheitsbehörde übernommen. An den übrigen, kleineren Standorten sind die Luftsicherheitsbehörden der Länder verantwortlich für die Luftsicherheitskontrollen. Anforderungen an alle Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen Unabhängig davon, wer letztlich die Durchführungsorganisation der Luftsicherheitskontrolle (Siko) übernimmt, gelten überall die gleichen Vorschriften und Anforderungen. Gesetzlich einheitlich geregelt sind der Ablauf der Passagier- und Handgepäckkontrolle, die Qualifikation der Arbeitskräfte, die die Kontrolle durchführen, und die Anforderungen an die notwendige Kontrolltechnik. Auch der Schutz der Passagiere an der Siko ist eine bundeseinheitliche Anforderung; für diesen ist die Polizei an allen Standorten zuständig. Daher sind an allen Kontrollen immer auch bewaffnete oder bewaffnete Polizeibeamte anzutreffen. • Bundesweit einheitliche Anforderungen an das Personal – Die Arbeitskräfte, die die Siko durchführen, müssen die bundeseinheitlich geregelten Abläufe an der Passagier- und Handgepäckkontrolle kennen und daher bestimmte Qualifikationen erfüllen. Diese sind durch BMI-Erlasse geregelt und gelten bundesweit. Darüber hinaus müssen alle Bewerber eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durchlaufen. • Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sicherheitstechnik – Die technischen Geräte, die bei der Siko zum Einsatz kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen und zugelassen sein. Welche das sind, bestimmt die EU-Kommission und für Deutschland zusätzlich eine Zertifizierungsstelle, die bei der Bundespolizei angesiedelt ist. Sie prüft die Technik, die zum Einsatz kommt, und entscheidet über ihre Zulassung. Nur Kontrolltechnik, die von der Zertifizierungsstelle zugelassen wurde, darf an den Flughäfen in Deutschland eingesetzt werden. Die Flughäfen selbst stellen an allen Standorten die Fläche zur Verfügung, die für die Siko benötigt wird. Organisation und Durchführung durch die Bundespolizei An Flughäfen, an denen die Bundespolizei die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen hat, lässt sie diese durch beauftragte private SicherLuftfahrt aktuell 2/2023 – Fakten und Hintergründe zum deutschen Luftverkehr Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL) www.bdl.aero

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