DER SICHERHEITSDIENST

KRITISCHE INFRASTRUKTUR (KRITIS) 55 DSD 3 | 2023 ist aus unserer Sicht eine Trennung von sicherheitstechnischen und betrieblichen Aspekten notwendig, selbst wenn dies mit gewissen Komforteinschränkungen einhergeht. Solche Überlegungen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Integration des Datenschutzes in das aktuelle ITGrundschutz-Kompendium des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage. Herausforderungen für KRITIS- und Non-KRITISBetreiber Sicherheit war schon immer mehr als nur eine einzelne technische Lösung. Sie erfordert stets einen ganzheitlichen, integralen Ansatz, um die definierten Schutzziele zu erreichen. Dabei ist es besonders wichtig, im Vorfeld die richtigen Partner auszuwählen, die über das erforderliche Wissen und die Erfahrung, insbesondere im Bereich der relevanten Normen, verfügen. Bei Comelit begleiten wir KRITIS-Betreiber seit Jahren in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros, Planern, Sicherheitserrichtern, Partnerunternehmen und anderen Herstellern ganzheitlich. Als Hersteller von NDAA- und GDPR- konformen Videosicherheitssystemen, integralen Zutrittsmanagementlösungen und hochsicherer Interkomtechnik verfolgt Comelit einen ganzheitlichen Ansatz. Unser Ziel ist es, bei Kunden eine Vielzahl von verschiedenen isolierten Technologien in wenige, hochsichere integrale Lösungen zusammenzuführen, die den Schutzzielen des Kunden gerecht werden. Seit Ende letzten Jahres sind wir auch aktiv als Mitglied im BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik) und im VfS (Verband für Sicherheitstechnik). „Häufig möchten Kunden die ID-Zutrittskarte auch als Lichtbildausweis oder zur Zeiterfassung verwenden. Dabei entsteht jedoch eine Kollision zwischen dem Komfort und der erforderlichen Trennung betrieblicher und sicherheitstechnischer Aspekte.“

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