DER SICHERHEITSDIENST

41 DSD 3 | 2023 WIRTSCHAFT UND POLITIK Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GmbH & Co. KG Ralf Philipp kommen. Für diesen Personenkreis – bei Einsatz in Objekten mit besonderem Gefährdungspotenzial – ist bereits heute auf gesetzlicher Grundlage eine Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Nutzung des Bewacherregisters garantiert. Es bedarf insoweit nicht der Einführung einer zusätzlichen, neuen„Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für diesen Personenkreis. KRITIS-Betreiber können künftig auf der Grundlage bestehender Industrienormen (beispielsweise EN 17483: Sicherheitsdienste für den Schutz Kritischer Infrastrukturen) zusätzliche, branchenspezifische weitere Qualitätsanforderungen an Sicherheitsdienste und ihre Beschäftigten stellen. Eine gesetzliche Pflicht zur „Zwangszertifizierung“ lehnen wir ab.“ „Was nutzen Empfehlungen, wenn nicht einmal Gesetze befolgt werden?“ KRITIS ist in Sachen öffentlicher Sicherheit nicht nur ein spannendes, sondern auch ein durchaus kontroverses Thema. Auf der einen Seite will man so viel Sicherheit wie möglich, auf der anderen Seite soll das möglichst wenig kosten. Um das„beste“ Angebot zu erhalten, rufen die Betreiber einen Wettbewerb der Dienstleister aus, den in der Regel der billigste Anbieter gewinnt. Viele Regelwerke sind angefüllt mit „Kann“- Formulierungen. Dienstleistungsverträge, ganz besonders die der öffentlichen Hand, enthalten in der Regel einen Passus hinsichtlich der internen Qualitätssicherung und daraus resultierenden Bonus/Malus-Regelungen. Natürlich orientieren sich diese nicht an der neuen CER-Richtlinie. Und wenn wir bestimmte KRITIS-Bereiche außen vor lassen – beispielsweise Sicherheitsdienstleistungen in militärischen oder kerntechnischen Anlagen, für die es sehr umfangreiche gesetzliche Regelungen gibt –, findet auch die DIN 77200 wenig Beachtung. Im Idealfall orientieren sich die Regelungen zur Durchführung von Kontrollen auch an der Thematik KRITIS. In der Praxis spielt es meines Erachtens eine untergeordnete Rolle. In der neuen CER-Richtlinie gibt es einen Passus hinsichtlich der Qualifikation von Personal (Art. 13 Resilienzmaßnahmen kritischer Einrichtungen). In Deutschland sehe ich hier die Gewerbeaufsicht und Ordnungsbehörden gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium in der Pflicht. Das Bewacherregister könnte hier eine wichtige Rolle spielen. Würden alle Regelungen durch die prüfenden Behörden bundesweit einheitlich umgesetzt und in regelmäßigen Abständen auch ohne externe Veranlassung (zum Beispiel Beschwerde) überprüft, wäre das schon ein großer Schritt in die richtige Richtung. Aber davon sind wir weit entfernt. Mir fallen auf Anhieb Dienstleister ein, die den vorhandenen Spielraum nicht nur maximal ausnutzen, sondern klar überschreiten und gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen. Teilweise mit Kenntnis der Auftraggeber. Wenn also unsere aktuellen verpflichtenden Regelungen von einigen Unternehmen aktiv ignoriert werden, während diese Verstöße von den Auftraggebern der öffentlichen Hand ignoriert werden – was will ich dann mit einer Richtlinie voller Empfehlungen ausrichten? Unternehmen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, haben in der Regel einen erheblichen Nachteil bei der Kapazität des benötigten Personals oder schlicht keine Chance, preislich gegen Unternehmen zu halten, die gesetzliche Vorgaben eher als Empfehlung interpretieren und so die Preise deutlich nach unten drücken können. Sie geben schlicht das „beste“ Angebot für den Auftraggeber ab. Bild: # 1605346838 / istockphoto.com

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