DER SICHERHEITSDIENST

1 DSD 3 | 2023 EDITORIAL Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Gregor Lehnert Weichen für das Sicherheitsgewerbe richtig stellen Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, vor bzw. in der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages wurden durch die Bundesregierung wichtige Weichen für die zukünftige nationale Sicherheitsstrategie, den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und unser Sicherheitsgewerbe gestellt. Mitte Juli 2023 wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits zum KRITIS-Dachgesetz und nach langem Warten auch für das für unsere Branche wichtige Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) die Ressortabstimmung eingeleitet. Ende Juli wurde dann für beide Referentenentwürfe die Verbändebeteiligung begonnen. Da zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe die Detailanalysen für unsere Verbandsstellungnahmen zu beiden Referentenentwürfen noch nicht abgeschlossen sind, kann an dieser Stelle nur eine erste Grundsatzbewertung vorgenommen werden. Wir begrüßen, dass das BMI nach sehr langen Vorarbeiten, die bereits in die letzte Legislaturperiode zurückreichen, nun endlich Klarheit für unsere Branche schafft, wie die zukünftigen Rechtsgrundlagen für unsere wirtschaftliche Betätigung aussehen sollen. Das SiGG soll das Stammgesetz für das Sicherheitsgewerbe in Deutschland bilden. Insofern begrüßen wir, dass wir zukünftig nicht mehr als Bewachungsgewerbe tituliert werden. Dieser antiquierte Begriff entspricht bereits seit Jahrzehnten nicht mehr unserem Leistungsspektrum. Allerdings verwundert es dann, dass der Gesetzgeber zukünftig zwar auch von Sicherheitsmitarbeitern spricht, aber sich bei der Regulierung der Einsatzbereiche der Mitarbeiter – wie bisher – allein auf reine Bewachungstätigkeiten beschränkt. Wir erbringen aber als Sicherheitsgewerbe in Kombination von Mitarbeitern und Technik vielfältige integrierte Sicherheitsdienstleistungen. Grundsätzlich positiv ist, dass man entsprechend der von uns seit Jahren erhobenen Forderung nun erstmals im SiGG auch ein Regularium für die sog. Inhouse-Security schafft. Allerdings wurden eine Reihe von wichtigen Forderungen des BDSW nicht aufgegriffen. Hierzu zählen u. a. die Vorstellungen des BDSW für nach Einsatzgebieten differenzierte gesetzliche Qualifizierungsvorgaben für Mitarbeiter. Der Gesetzgeber differenziert für nunmehr insgesamt drei Bewachungseinsatzkategorien bezüglich der Qualifizierung – wie bisher – allein zwischen Sachkunde und einer Schulung (vormals Unterrichtung). Beides soll weiterhin federführend durch die IHK-Kammerorganisation durchgeführt werden, was die bekannten „Warteschleifen“ nicht verkürzen dürfte. Leider wurde vom BMI auch der Einstieg in eine Harmonisierung von „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ nicht gewagt. Sehr kritisch sehen wir die Nichtbehandlung des Schutzes von KRITIS im SiGG. Nach BDSW-Vorstellungen sollten im SiGG verbindliche Basisqualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte festgeschrieben werden, die im Bereich KRITIS zum Einsatz kommen. Aber auch umgekehrt findet sich im Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes, das der BDSW im Grundsatz begrüßt, da sich der Gesetzgeber in einem ganzheitlichen Schutzansatz von KRITIS nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit fokussieren wird, leider keine Erwähnung des Sicherheitsgewerbes bzw. eine Verknüpfung zum SiGG. Das Sicherheitsgewerbe ist bereits heute faktisch integraler Bestandteil beim Schutz von sämtlichen KRITIS-Sektoren und systemrelevant für die Resilienz von KRITIS. Der nationale Gesetzgeber sollte daher die Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes für den Schutz von KRITIS festschreiben. Insgesamt bleibt der SiGG-Entwurf an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurück. Er sollte im Sinne unserer Forderungen im Rahmen der Verbändebeteiligung nachgebessert werden, damit die Weichen für das Sicherheitsgewerbe und die Sicherheit in Deutschland richtig gestellt werden. Ihr Gregor Lehnert

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==