DER SICHERHEITSDIENST

27 DSD 1 | 2024 LUFTSICHERHEIT Neue Luftsicherheitsschulungsverordnung Der seit Langem erwartete Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes von der Bundesregierung liegt seit dem letzten Jahr vor. Befürwortet haben wir die erforderliche Änderung, durch die das Sicherheitsniveau erhöht und die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben vereinheitlicht werden soll. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass die neue Luftsicherheitsschulungsverordnung nicht nur überarbeitet, sondern grundsätzlich neugestaltet wird. Schon seit Jahren fordern die im BDLS organisierten Unternehmen, dass die Luftsicherheitsaufgaben bundeseinheitlich durch eine einzige nationale Luftsicherheitsbehörde verantwortet werden. Die Zuständigkeiten sind jedoch weiterhin auf unterschiedliche Behörden aufgeteilt. Daraus ergeben sich häufig Kompetenzüberschneidungen sowie teilweise unterschiedliche Anwendungen von Luftsicherheitsvorschriften. Es kommt durch die Beteiligung verschiedener Behörden am Gesamtprozess in der Vergangenheit immer wieder zu Fragestellungen, die nicht zentral adressiert und somit auch nicht zentral beantwortet werden konnten. Daraus resultieren oftmals Zeitverzug und eine unklare und bundesweit uneinheitliche Arbeitspraxis, wodurch eine korrekte Sicherheitsdienstleistung in der Praxis häufig unnötig erschwert wird. Im vorliegenden Entwurf finden sich erste Ansätze, diese Aufsplitterung zu bereinigen und es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Neue Luftsicherheitsgebührenverordnung Ein weiteres Verordnungsvorhaben war die Luftsicherheitsgebührenverordnung, die dann zu Beginn 2024 auch in Kraft trat. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Novellierung zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten für die Sicherheitsdienstleister führt. So wird etwa die Gebühr für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz gemäß der neuen Verordnung nicht mehr bis zu 150 Euro, sondern dann bis zu 211 Euro betragen. Dabei ist die Spreizung der Gebühren mit einem hohen Maß an Ermessensspielraum verbunden – Kosten, die zwischen 6 und 211 Euro liegen, machen eine valide Kalkulation für die Unternehmen unmöglich. Außerdem lösen die entstehenden Mehrkosten in den bestehenden Verträgen der Dienstleister keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung aus und müssen eigenständig getragen werden. Weitere, wesentliche Unklarheiten sind die Ausweisung einer Berechnung „nach Zeitaufwand“ in den wesentlichen prüfungs- bzw. zulassungsrelevanten Teilen. Leider gibt es keine Information darüber, wie hoch der tatsächliche Zeitaufwand sein wird – auch nicht darüber, ob eine Abrechnung auf Basis angefangener Stunden (Aufrundung) oder nach tatsächlichem Zeitaufwand (minutengenau) erfolgen soll. Ebenso ist nicht ersichtlich, welche Leistung von welchem Dienstgrad – sprich, von welcher Besoldungs- bzw. Vergütungsstufe – innerhalb welcher Behörde erbracht wird. Aufgrund der unterschiedlichen Stundenverrechnungssätze ergeben sich auch hieraus teilweise hohe Abweichungen und Unschärfen. Eine valide Kalkulation ist in diesen Fällen ebenfalls nicht möglich. Die Erhöhungen können im Zuge der bestehenden Aufträge leider nicht refinanziert werden und lösen in den Verträgen keinen Preisanpassungsmechanismus aus. Selbstverständlich können die neuen Gebühren im Rahmen von Neuausschreibungen kalkuliert werden, führen allerdings in der Konsequenz zu höheren Preisen aufseiten der Sicherheitsdienstleister. In Kombination mit den Änderungen der Schulungsverordnung ist das sicherlich nicht im Sinne der Luftverkehrsbranche. Diese Beispiele machen eindrücklich deutlich, dass für die Luftsicherheitsunternehmen in der kommenden Zeit einiges auf dem Plan steht, von dem vieles gemeinsam mit den anderen Akteuren der Luftsicherheit und der Luftverkehrswirtschaft allgemein erarbeitet und vorangetrieben werden muss, um den Luftverkehr sicher, aber auch effizient zu halten. Wir als Verband und auch unsere Mitgliedsunternehmen werden deshalb nicht müde, uns für eine gut vernetzte Luftverkehrswirtschaft einzusetzen, die Optimierungen in den Prozessen im Interesse eines sicheren und attraktiven Verkehrssegmentes angeht. Hierzu ist uns auch sehr an einer noch engeren Zusammenarbeit mit den Verbänden BDL, ADV und BDF gelegen. Bild: 60690755/stock.adobe.com

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